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Die AHV-Reform: Das hat sich geändert

Aktualisiert: 15. Dez. 2024

Am 1. Januar 2024 ist die AHV-Reform in Kraft getreten, die bedeutende Änderungen für die Altersvorsorge in der Schweiz mit sich bringt. Diese Reform zielt darauf ab, die AHV finanziell zu stabilisieren und die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu fördern. In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen und was sie für die Betroffenen bedeuten.


AHV Logo, im Hintergrund due Hände einer Pensionierten Person

Warum wurde das Rentenalter für Frauen auf 65 angehoben?


Das Rentenalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben, um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu fördern und die finanzielle Nachhaltigkeit der AHV zu gewährleisten. Bislang lag das Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren, während Männer bereits mit 65 Jahren in Rente gingen. Diese Anpassung soll helfen, die Rentenkassen zu entlasten und die Rentenleistungen langfristig zu sichern.


Wie wird die Anhebung von Statten gehen?


Die Anhebung des Rentenalters erfolgt schrittweise über mehrere Jahre hinweg. Beginnend ab 2025 wird das Rentenalter für Frauen jedes Jahr um drei Monate erhöht, bis es 2028 das Zielalter von 65 Jahren erreicht. Dies ermöglicht den betroffenen Frauen, sich schrittweise auf die neuen Regelungen einzustellen.


Schrittweise Anhebung des Rentenalters


Die schrittweise Anhebung bedeutet, dass Frauen, die zwischen 1961 und 1963 geboren wurden, sich jeweils auf ein um drei, sechs oder neun Monate höheres Rentenalter einstellen müssen. Für Frauen, die ab 1964 geboren wurden, gilt das Referenzalter von 65 Jahren. Diese stufenweise Erhöhung ermöglicht eine schonendere Anpassung und gibt den Betroffenen Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.


Geburtsjahr

Rentenalter

Beginn Rentenanspruch

1960

64

Dezember 2024

1961

64 + 3 Monate

März 2025

1962

64 + 6 Monate

Juni 2026

1963

64 + 9 Monate

September 2027

1964

65

Dezember 2028

Diese Tabelle ist vereinfacht, um die Übersichtlichkeit zu bewahren. Eine vollständige Tabelle finden Sie hier.


Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration


Die Erhöhung des Referenzalters kann für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, einen Einschnitt in die Lebensplanung bedeuten. Daher werden die Jahrgänge 1961 bis 1969 mit zwei Ausgleichsmassnahmen unterstützt:


1. Kürzung der Altersrente bei Vorbezug: Frauen dieser Jahrgänge, die ihre Altersrente vor dem neuen Referenzalter beziehen, profitieren von einer weniger starken Kürzung ihrer Rentenansprüche. Diese Abmilderung gilt lebenslang und ist umso geringer, je niedriger das durchschnittliche Einkommen vor der Pensionierung war. Diese Frauen können weiterhin ab 62 Jahren in Rente gehen, während ab Jahrgang 1970 die Regelung für den Vorbezug ab 63 Jahren gilt, wie bei Männern.


2. Rückzahlung: Frauen, die ihre Rente nicht vorzeitig beziehen, erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag. Dieser Zuschlag ist gestaffelt und variiert je nach Jahrgang und Einkommen zwischen 12.50 und 160 Franken pro Monat bei vollständiger Beitragsdauer. Bei vorhandenen Beitragslücken wird der Zuschlag entsprechend gekürzt. Verheiratete Frauen erhalten diesen Zuschlag zusätzlich zur plafonierten Rente, ohne dass ein allfälliger Anspruch auf Ergänzungsleistungen verloren geht oder gekürzt wird.


Geburtsjahr

Rentenzuschlag (CHF/Monat)

1961

160.-

1962

140.-

1963

120.-

1964

100.-

1965

80.-

1966

60.-

1967

40.-

1968

20.-

1969

12.50.-

Diese Tabelle ist vereinfacht, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie hier.


Was ändert sich sonst noch mit Inkrafttreten der AHV-Reform?


Neben der Erhöhung des Referenzalters für Frauen, von bisher 64 auf 65 Jahren hat die AHV-Reform 2024 folgende Änderungen zur Folge:

  1. Einführung flexible Rentenbezugsoptionen zwischen 63 und 70 Jahren.

  2. Erhöhung der Mehrwertsteuer, um zusätzliche Einnahmen für die AHV zu generieren (von 7.7% auf neu 8.1%).

  3. Frauen der Übergangsgeneration erhalten finanzielle Ausgleichsmassnahmen.


Die Änderungen zielen alle darauf ab die AHV und somit die Renten für die Zukunft zu sichern. Trotz der Anpassungen der AHV-21 Reform kann davon ausgegangen werden, dass es in Zukunft weitere Reformen und Anpassungen geben wird um die AHV zu stabilisieren. Bereits

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