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Frühpensionierung und was dabei zu beachten ist

Aktualisiert: 15. Dez. 2024

In der Schweiz ist das Rentenalter für Männer und Frauen seit der Reform des AHV-Systems auf 65 Jahre angeglichen worden. Viele Menschen träumen jedoch davon, früher in den Ruhestand zu gehen, um mehr Freizeit zu geniessen oder das Berufsleben früher hinter sich zu lassen. Doch eine Frühpensionierung erfordert eine sorgfältige Planung, denn sie hat Auswirkungen auf die Rente und die finanzielle Sicherheit. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Frühpensionierung an sich, wer dafür infrage kommt und was dies für Ihre Rente bedeutet.


Eine jüngere und eine ältere Person sitzen gemeinsam vor einem Laptop und wirken zufrieden.

Was ist eine Frühpensionierung und wie funktioniert sie?

Eine Frühpensionierung bedeutet, dass man sich vor dem ordentlichen Rentenalter von 65 Jahren aus dem Erwerbsleben zurückzieht. In der Schweiz ist dies in der Regel ab einem Alter von 58 Jahren möglich, was allerdings von den jeweiligen Regelungen der Pensionskassen abhängig ist. Wer frühzeitig in den Ruhestand geht, muss sich jedoch auf Einbussen bei der Altersrente einstellen, da sowohl die AHV-Rente als auch die Pensionskassenrente gekürzt werden.


Der Ablauf einer Frühpensionierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa den Regelungen Ihrer Pensionskasse und jenen der AHV. Aus Sicht der AHV ist es möglich, die Rente bis zu zwei Jahre früher, also ab 63 Jahren, zu beziehen. Dabei muss beachtet werden, dass dies zu einer lebenslangen Kürzung der AHV-Rente führt.


Auch bei der Pensionskassenrente kann eine Frühpensionierung zu Einbußen führen. Da die Beitragsjahre in der Pensionskasse durch die Frühpensionierung weniger werden, reduziert sich das angesparte Kapital und der Umwandlungssatz wird gesenkt. Dies führt zu einer tieferen monatlichen Rente.


Wer kann in Frühpension gehen?

Grundsätzlich kann jeder, der möchte, frühzeitig in den Ruhestand gehen. Die wichtigste Bedingung ist, dass das Reglement Ihrer Pensionskasse einen Vorbezug der Pensionskassenleistungen vorsieht. Die meisten Pensionskassen der Schweiz erlauben einen Bezug ab 58 Jahren, doch gibt es Unterschiede in den einzelnen Regelwerken der Kassen. Die AHV-Rente kann wie oben erwähnt frühestens ab 63 Jahren vorbezogen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Frühpensionierung gut geplant werden muss. Wer keine ausreichenden privaten Ersparnisse hat oder auf zusätzliche Einkommensquellen verzichten muss, riskiert eine grosse finanzielle Lücke im Alter. Eine solide Vorsorgeplanung ist daher unerlässlich, um die Einkommenslücke bis zum ordentlichen Rentenalter zu schliessen.


Was bedeutet eine Frühpensionierung für die Rente?

Die größte Auswirkung einer Frühpensionierung ist, wie bereits vorgängig angekündigt, die Kürzung der AHV- und Pensionskassenrenten. Bei einer vorzeitigen Pensionierung vor dem regulären Rentenalter sinkt die AHV-Rente um etwa 6,8% für jedes Jahr, das Sie vor dem Referenzalter in Rente gehen. Wenn Sie Ihre AHV-Rente zwei Jahre früher beziehen, wird Ihre monatliche Rente um rund 13,6% gekürzt. Bei der Pensionskasse wird die Rente ebenfalls reduziert; je früher Sie in Rente gehen, desto höher fällt die Kürzung aus. Pro Jahr des Vorbezugs wird der Umwandlungssatz in der Regel um 0,15 bis 0,2 Prozentpunkte gesenkt, was eine deutliche Reduktion der monatlichen Rente zur Folge hat.


Informationen und Auskünfte

Für detaillierte Informationen zur Frühpensionierung sollten Sie sich bei Ihrer Pensionskasse und der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde erkundigen. Diese können Ihnen Auskünfte über die genauen Rentenkürzungen, den frühesten möglichen Pensionierungszeitpunkt und die notwendigen Formalitäten geben.


Es ist ratsam, sich mindestens fünf bis sechs Monate vor dem geplanten Pensionierungstermin bei den zuständigen Stellen zu melden, um sicherzustellen, dass alle Anträge rechtzeitig gestellt werden können. Wir von inRente empfehlen eine weit frühere Planung der Pensionierung (ab dem 50-55 Lebensjahr), so können Sie entspannter in die verdiente Rente gehen. Auch eine professionelle Beratung zur Vorsorge und Finanzplanung kann hilfreich sein, um den Übergang in den Ruhestand optimal zu gestalten. Dabei helfen können unterschiedliche Anlaufstellen wie Ihre Pensionskasse, die AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde, Vermögensverwalter und Berater, Versicherungen und Auskunftsstellen. Auch wir freuen uns, Ihre Fragen aufzunehmen und zu beantworten.


Fazit: Eine Frühpensionierung muss gut geplant sein

Eine Frühpensionierung bietet viele Vorteile, aber auch einige finanzielle Herausforderungen. Wer diesen Schritt in Erwägung zieht, sollte sich frühzeitig informieren und einen umfassenden Plan erstellen, um die Rentenkürzungen abzufedern und den gewünschten Lebensstandard auch im Ruhestand zu erhalten.

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